Öffnungszeiten Restaurant

Warme Küche
Mittwochs
18.00 – 20.00 Uhr

Donnerstag bis Sonntag
12.00 – 14.00 Uhr und
18.00 – 20.00 Uhr

Pause von 15.00 – 17.30 Uhr

Ruhetag Montag & Dienstag

Corona Informationen

Stand 29.Mai 2021

Voraussetzung für Ihren Besuch im Hotel oder Restaurant

Bei der Anreise benötigen Sie eine Bescheinigung über einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Die kostenfreien Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Zusätzlich können z.B. auch Arbeitgeber*innen ein negatives Testergebnis bestätigen.
(Testmöglichkeiten in der Apotheke Bonndorf)

Hier geht´s zu den aktuellen Öffnungszeiten des Testzentrums in Bonndorf

!WICHTIG! Bitte warten Sie auf das Testergebnis.
Nehmen Sie den Nachweis gleich mit, denn  in Sommerau gibt es keinen  Mobilfunk.

Genesene (positiver  PCR Test der mindestens 28 Tage und nicht älter als 6 Monate sein darf) und vollständig Geimpfte (2. Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen) mit entsprechendem Nachweis sind von dieser Testpflicht befreit.

Gäste aus dem Ausland bitten wir die Einreisebestimmungen zu beachten.

Hotelgäste müssen alle drei Tage einen neuen Test durchführen. Dieser kann im Testzentrum oder bei uns gemacht werden.
Sie können hierfür  einen Selbsttest mitbringen oder zum Selbstkostenpreis an der Rezeption erwerben (nur für Hotelgäste). Das Ergebnis muss von uns bestätigt werden.

Wichtiger Hinweis für Übernachtungsgäste aus der Schweiz (ausgenommen sind die Kantone Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Graubünden, Solothurn, Tessin, Thurgau, Zug und Zürich)
oder anderen Risiko Gebieten

Um die Quarantänepflicht auszusetzen ist es zwingend notwendig, sich vor Einreise mit einer negativen Testbescheinigung anzumelden.
Die Ergebnisse dürfen nicht älter als 24h sein, da für den Besuch in einem Hotel oder Restaurant die 24h Grenze gilt. Und ja, es ist Verrückt…….
Dazu gehen Sie auf die Seite Digitale Einreiseanmeldung der Bundes Regierung.

Für Einreisende die sich maximal 24 Stunden im Land aufhalten, genügt eine negative Testbescheinigung eines Impfzentrums, eine Bescheinigung für Genesene oder Vollständig geimpfte.

Anfragen aus Hochrisikogebieten oder Virusvariantengebieten

Sind nach aktuellem Stand der Verordnung nicht möglich, da eine Quarantäne von mindestens 5 Tagen eizuhalten ist.

Registrierungspflicht

Da wir kein Mobilfunknetz haben, wird die Registrierung unserer Gäste weiterhin schriftlich erfolgen.

Corona Standards

Natürlich gelten auch weiterhin die wohlbekannten AHA-Regeln.
Unser liebevolles Lüften 😉 wird jetzt sogar noch unterstützt durch Luftreinigungsgeräte erster Sahne.
Eine medizinische Maske ist in allen öffentlichen Bereichen Pflicht, ausgenommen am Sitzplatz.

Sauna

Aufgrund der aktuellen Inzidenzentwicklung sind wir optimistisch, unseren Saunabereich ab dem 9. Juni öffnen zu können.

Corona Informationen

Stand 23. Februar 2022

Bitte haben Sie Verständnis, wir haben uns das Ganze nicht ausgedacht.

Voraussetzung für Ihren Besuch im Hotel oder Restaurant

Ab Mittwoch 23.02.22  gilt für Restaurants und Hotels in Baden-Württemberg die
3G Regel (Warnstufe).

Ungeimpfte benötigen eine Bescheinigung über einen negativen Schnelltest der nicht älter als 24h sein darf.
Bei Hotelaufenthalt muss der Test alle 3 Tage erneuert werden.

Der Impfnachweis muss in digitaler Form (oder ausgedruckter QR-Code) vorgezeigt werden, zusammen mit einem Ausweisdokument.

Ausnahmen: Befreit sind Kinder unter 5 Jahren, wenn sie Symptom frei sind. Bei Schülern bis  17. Lebensjahr reicht ein Schülerausweis (nicht in den Ferien). Ein Schnelltest ist gültig bei Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig) sowie bei Schwangeren und Stillenden.

Bitte achten Sie darauf notwendige Nachweise offline zur Verfügung zu haben. Wir haben hier keinen Handyempfang.

Die Einreise ist digital anzumelden unter: Digitale Einreiseanmeldung der Bundes Regierung.

Registrierungspflicht

Aktuell besteht keine Registrierungspflicht mehr.

Corona Standards

Natürlich gelten auch weiterhin die wohlbekannten AHA-Regeln.
Unser liebevolles Lüften 😉 wird jetzt sogar noch unterstützt durch Luftreinigungsgeräte erster Sahne.
Eine FFP2 Maske ist in allen öffentlichen Bereichen Pflicht, ausgenommen am Sitzplatz.

Corona Informationen

Stand 1. Mai 2022

Aktuell gibt es keine Beschränkungen mehr. Juhuu 🙂

Öffnungszeiten Restaurant

Warme Küche
Mittwochs
18.00 – 20.00 Uhr

Donnerstag bis Sonntag
12.00 – 14.00 Uhr und
18.00 – 20.00 Uhr

Pause von 15.00 – 17.30 Uhr

Ruhetag Montag & Dienstag